Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers

An die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg

Wir haben den Corporate Responsibility Report (im Folgenden „CR-Report“) der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg, (im Folgenden „Gesellschaft“ oder „Asklepios Kliniken“), der alle in Deutschland tätigen Gesundheitseinrichtungen der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg, mit Ausnahme der MediClin AG einschließlich ihrer Tochtergesellschaften und der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft einschließlich ihrer Tochtergesellschaften umfasst, für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen.

Nicht Gegenstand unsere Prüfung sind die in dem CR-Report genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA sind verantwortlich für die Aufstellung des CR-Reports für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 in Übereinstimmung mit den im CR-Report in Abschnitt „Über diesen Bericht“ genannten Bestimmungen (im Folgenden „Berichtskriterien“), die sich an die Anforderungen des § 315c HGB zur nichtfinanziellen Berichterstattung anlehnen.

Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung des CR-Reports zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (Manipulation des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts) oder Irrtümern ist.

Sicherung der Unabhängigkeit und Qualität des Wirtschaftsprüfers

Bei der Durchführung des Auftrags haben wir die Anforderungen an Unabhängigkeit und Qualitätssicherung aus den nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen, insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)), beachtet.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über den CR-Report abzugeben.

Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements ISAE 3000 (Revised) „Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information”, herausgegeben vom IAASB, als Limited Assurance Engagement durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der CR-Report der Gesellschaft in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien aufgestellt worden ist.

Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:

  • Befragungen von für die Wesentlichkeitsanalyse verantwortlichen Mitarbeitern auf Konzernebene, um ein Verständnis über die Vorgehensweise zur Identifizierung wesentlicher Themen und entsprechender Berichtsgrenzen der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg, zu erlangen;
  • Eine Risikoeinschätzung, einschließlich einer Medienanalyse, zu relevanten Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg, in der Berichtsperiode;
  • Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg;
  • Befragungen von Mitarbeitern auf Konzernebene, die für die Ermittlung, Konsolidierung und Abgrenzung zu den nicht umfassten Teilkonzernen sowie die Durchführung der internen Kontrollhandlungen bezüglich der betreffenden Daten verantwortlich sind, einschließlich der begleitenden Erläuterungen;
  • Einsichtnahme in ausgewählte interne und externe Dokumente;
  • Analytische Beurteilung der Daten und Trends der quantitativen Angaben, welche zur Konsolidierung auf Konzernebene von allen Standorten gemeldet wurden;
  • Einschätzung der lokalen Datenerhebungs-, Validierungs- und Berichterstattungsprozesse sowie der Verlässlichkeit der gemeldeten Daten durch eine Stichprobenerhebung an einem Standort;
  • Einschätzung der Gesamtdarstellung der Angaben im CR-Report.

Prüfungsurteil

Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der Corporate Responsibility Report der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, der alle in Deutschland tätigen Gesundheitseinrichtungen der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg, mit Ausnahme der MediClin AG einschließlich ihrer Tochtergesellschaften und der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft einschließlich ihrer Tochtergesellschaften umfasst, für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien aufgestellt worden ist.

Wir geben kein Prüfungsurteil zu den im Corporate Responsibility Report 2023 genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen ab.

Verwendungsbeschränkung/AAB-Klausel

Dieser Prüfungsvermerk ist an die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg, gerichtet und ausschließlich für diese bestimmt.

Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für die die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg, erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 zugrunde (https://www.kpmg.de/bescheinigungen/lib/aab.pdf). Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in Prüfungsvermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsbeschränkung auf EUR 4 Mio für Fahrlässigkeit in Ziffer 9 der AAB) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.

Frankfurt am Main, den 3. April 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Niels Beyer
Wirtschaftsprüfer

Sabine Brandt
Wirtschaftsprüfer